Anspruch auf Kindergeld: Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen
Erfahren Sie wer Anspruch auf Kindergeld hat und wie Sie es beantragen
Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien und soll dazu beitragen, die Kosten für die Erziehung und Ausbildung von Kindern zu decken. Doch wer kann Kindergeld beantragen und unter welchen Voraussetzungen wird es gezahlt? Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Anspruch auf Kindergeld, insbesondere für getrennte Eltern, volljährige Kinder und Waisen.

[fs-toc-h2]1. Für welche Kinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld??
Kindergeld kann für alle Kinder bis zur Volljährigkeit gezahlt werden. In bestimmten Fällen ist eine Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus möglich. Anspruchsberechtigt sind:
- leibliche und adoptierte Kinder,
- Stiefkinder, sofern sie im Haushalt des Antragstellers leben,
- Pflegekinder, wenn ein familienähnliches Verhältnis besteht und keine Unterhaltsverpflichtung durch die leiblichen Eltern besteht.
Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr ist möglich, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium befindet. Auch während eines Freiwilligendienstes kann der Anspruch fortbestehen.
[fs-toc-h2]2. Wer kann Kindergeld beantragen?
Grundsätzlich sind die Eltern eines Kindes anspruchsberechtigt und können das Kindergeld beantragen. Dabei gilt:
- Der Antrag muss bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
- In der Regel beantragt ein Elternteil das Kindergeld, das dann auch an diesen ausgezahlt wird.
- Das Kindergeld kann online oder schriftlich beantragt werden.
[fs-toc-h2]3. Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- Steueridentifikationsnummer des Kindes und des Antragstellers
- Nachweise über Ausbildung oder Studium bei volljährigen Kindern
- Nachweise über das Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern
[fs-toc-h2]4. Kindergeld nach einer Trennung: Wer hat Anspruch?
Wenn Eltern getrennt leben, stellt sich die Frage, wer das Kindergeld erhält. Grundsätzlich gilt:
- Das Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind überwiegend lebt.
- Wenn sich das Kind zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen aufhält, kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen aufgeteilt werden.
- Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss es für das Wohl des Kindes verwenden.
Falls der unterhaltspflichtige Elternteil das Kindergeld nicht direkt erhält, wird es zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs des Kindes berücksichtigt.
Beispiel:
Nach der Trennung leben Anna und Paul im Wechselmodell bei beiden Elternteilen. In diesem Fall kann das Kindergeld auf beide Eltern aufgeteilt werden, wenn sie sich darauf einigen.
[fs-toc-h2]5. Können Waisen oder Kinder ohne Eltern Kindergeld beantragen?
Kinder, die keine Eltern mehr haben, können unter bestimmten Bedingungen selbst einen Antrag auf Kindergeld stellen. Dazu gehören:
- Vollwaisen, die keinen Sorgeberechtigten mehr haben,
- Kinder, deren Eltern unbekannt oder verschollen sind.
In diesen Fällen kann das Kind selbst als anspruchsberechtigte Person das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Es ist notwendig, dass das Kind unter 25 Jahre alt ist und sich in Ausbildung oder Studium befindet.
[fs-toc-h2]6. Kindergeld über den 18. Geburtstag hinaus: Diese Möglichkeiten gibt es
Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Kind:
- sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium befindet,
- einen Freiwilligendienst leistet,
- arbeitslos ist und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist (bis maximal 21 Jahre).
Für volljährige Kinder kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig bei der Familienkasse gestellt und erforderliche Nachweise eingereicht werden.
David, 22 Jahre alt, absolviert ein duales Studium. Er hat weiterhin Anspruch auf Kindergeld, da er sich in einer Ausbildung befindet. Seine Schwester Mia, 19 Jahre alt, hat die Schule beendet und sucht aktuell einen Ausbildungsplatz. Sie kann bis zu ihrem 21. Geburtstag Kindergeld erhalten, sofern sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.
[fs-toc-h2]7. Fazit: So prüfen Sie den Anspruch auf Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Alter des Kindes, der familiären Situation und dem Ausbildungsstatus. Eltern oder andere berechtigte Personen sollten den Antrag rechtzeitig stellen, um keine finanzielle Unterstützung zu verlieren. Auch nach dem 18. Geburtstag kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Wer sich unsicher ist, kann sich bei der Familienkasse oder einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
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