Geldstrafe vs. Freiheitsstrafe: Unterschiede in der Vollstreckung
Wann wird eine Geldstrafe verhängt – und wann droht eine Freiheitsstrafe?
Wird im Strafverfahren ein Urteil gesprochen, kann es in Deutschland je nach Schwere der Tat und persönlichen Umständen zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe kommen. Doch wie unterscheiden sich diese beiden Strafarten konkret in der Vollstreckung? Und welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können? Dieser Ratgeber nimmt die wichtigsten Aspekte unter die Lupe und soll Ihnen helfen, Ihre Rechtsposition besser zu verstehen.

[fs-toc-h2]1. Wann wird eine Geldstrafe verhängt – und wann eine Freiheitsstrafe?
Grundsätzlich gilt: Die Strafzumessung orientiert sich an den Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB). Dabei schauen Richterinnen und Richter sowohl auf die Tat als auch auf die persönliche Situation der oder des Angeklagten.
Typische Fälle für Geldstrafen
- Bei eher geringfügigen Taten (z. B. kleine Diebstähle, Sachbeschädigungen mit geringem Schaden, Beleidigung)
- Ersttäter oder Personen ohne einschlägige Vorstrafen
- Bei Delikten, deren gesetzliche Strafandrohung Geldstrafe vorsieht (z. B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr)
Typische Fälle für Freiheitsstrafen
- Schwerwiegende Delikte (schwere Körperverletzung, Raub, Drogenhandel)
- Wiederholungstäter mit einschlägigen Vorstrafen
- Wenn eine Geldstrafe nach Einschätzung des Gerichts nicht mehr ausreicht, um das Unrecht zu sühnen oder um generalpräventiv zu wirken
Gerichte wägen dabei ab, ob eine Geldstrafe ausreichend ist, um den Zweck der Strafe zu erfüllen, oder ob eine Freiheitsstrafe notwendig wird. Auch persönliche Faktoren wie Reue, Geständnis, Sozialprognose oder Wiedergutmachung des Schadens spielen eine Rolle.
Eine Geldstrafe kann laut Gesetz insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Straftat nicht als besonders schwerwiegend einzustufen ist. Wer also lediglich ein Vergehen mit niedrigem Schaden oder geringem Verschulden begeht, hat häufig gute Chancen, dass das Gericht von einer Freiheitsstrafe absieht. Bei schweren Vergehen oder intensiver krimineller Energie hingegen sehen Gerichte in vielen Fällen keine Alternative zu einer Freiheitsstrafe, die gegebenenfalls auch auf Bewährung ausgesetzt werden kann.
[fs-toc-h2]2. Wie wird die Strafhöhe bemessen – und was beeinflusst sie?
Nicht nur die Art der Strafe (Geld oder Freiheitsstrafe) ist relevant, sondern auch deren Höhe. Im deutschen Strafrecht werden Geldstrafen regelmäßig in Tagessätzen bemessen, während Freiheitsstrafen in Monaten oder Jahren berechnet werden.
Tagessätze bei Geldstrafen
- Grundlage: § 40 StGB
- Anzahl der Tagessätze: Legt die Schwere der Tat fest.
- Höhe eines Tagessatzes: Orientiert sich an Ihrem Einkommen.
Rechenbeispiel: Erhalten Sie 60 Tagessätze zu je 30 Euro, beträgt die Geldstrafe 1.800 Euro. Verdienen Sie jedoch mehr oder weniger, kann der Tagessatz entsprechend höher oder niedriger ausfallen.
Freiheitsstrafe
- Wird in Monaten oder Jahren bemessen, z. B. sechs Monate, ein Jahr, zwei Jahre etc.
- Ab zwei Jahren Freiheitsstrafe kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht (§ 56 StGB).
- Die konkrete Höhe hängt ab von Faktoren wie Vorstrafen, Geständnis, Tatmotiv, Schadenswiedergutmachung, sozialen Bindungen und Prognose.
Ein Gericht wird in der Regel auch mildernde Umstände berücksichtigen, wenn Sie aktiv mitwirken und beispielsweise einlenken, den Schaden ersetzen oder sich in einer besonderen sozialen oder gesundheitlichen Situation befinden.
[fs-toc-h2]3. Was passiert bei Nichtzahlung – und wann droht Ersatzfreiheitsstrafe?
Selbst bei einer Geldstrafe kann es zu einer Haftstrafe kommen, wenn Sie die auferlegte Summe nicht bezahlen können oder wollen. Diese Ersatzfreiheitsstrafe ermöglicht es dem Staat, die Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umzurechnen.
Rechengrundsatz: Ein Tagessatz entspricht in der Regel einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe.
Wer also beispielsweise 90 Tagessätze auferlegt bekommen hat und diese nicht zahlt, muss damit rechnen, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft nach Mahnung und Fristsetzung den Haftbefehl zur Vollstreckung erlässt.
Ablaufschritte bei Nichtzahlung
- Mahnung: Sie werden aufgefordert, den offenen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen.
- Vollstreckung: Bleibt die Zahlung aus, kann es zur Vollstreckung kommen, etwa in Form eines Pfändungsversuchs.
- Ersatzfreiheitsstrafe: Sind diese Maßnahmen erfolglos, kann die zuständige Behörde eine Ladung zum Haftantritt oder einen Haftbefehl erwirken.
Für viele Betroffene völlig überraschend: Auch bei einer relativ geringen Geldstrafe kann es so zum Gefängnis kommen, falls das Geld ausbleibt und keine andere Lösung gefunden wird.
[fs-toc-h2]4. Welche Möglichkeiten bestehen bei Zahlungsunfähigkeit?
Besonders wichtig für Betroffene: Zahlungsunfähigkeit ist nicht selten – seien es niedrige Einkommen, Überschuldung oder Arbeitslosigkeit. Doch deshalb sofort ins Gefängnis zu müssen, muss nicht zwingend sein. Es gibt verschiedene Optionen, um eine Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden oder hinauszuzögern.
- Ratenzahlung: Sie können einen Antrag stellen, um die Geldstrafe in Teilbeträgen zu begleichen. Die Behörde prüft Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Stundung: In einigen Fällen ist es möglich, die Zahlung für einen gewissen Zeitraum auszusetzen, wenn z. B. eine finanzielle Besserung absehbar ist.
- Umwandlung in gemeinnützige Arbeit: Gemäß § 293 StPO kann die Geldstrafe ganz oder teilweise in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden, wenn das Einverständnis der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts vorliegt.
Wenn Sie ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten haben, sollten Sie sich unmittelbar an die Vollstreckungsbehörde oder den Anwalt wenden und Ihre finanzielle Lage offenlegen. Zeigen Sie bereits frühzeitig, dass Sie willens sind, die Strafe zu begleichen, aber eben in kleineren Schritten – dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde einer Ratenzahlung oder einer Umwandlung in gemeinnützige Arbeit zustimmt. Beides ist in der Regel günstiger für den Staat, als Sie in Haft zu nehmen, und kann unnötige Belastungen für Ihr Privat- und Berufsleben verhindern.
[fs-toc-h2]5. Unterschiede in der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafe
Die Vollstreckung ist der Prozess, in dem das Urteil rechtlich durchgesetzt wird. Geldstrafen und Freiheitsstrafen unterscheiden sich stark in Bezug auf:
1. Zuständige Behörden
- Geldstrafe: Wird in der Regel durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt, die ggf. auf das Vollstreckungsgericht oder Gerichtsvollzieher zurückgreift.
- Freiheitsstrafe: Liegt in der Hand des Justizvollzugs. Nach Rechtskraft des Urteils kann eine Ladung zum Strafantritt erfolgen.
2. Vollstreckungsmaßnahmen
- Bei Geldstrafen: Pfändung von Gehalt, Konto oder Sachwerten.
- Bei Freiheitsstrafen: Ladung zum Strafantritt. Wer nicht freiwillig erscheint, kann per Haftbefehl vorgeführt werden.
3. Alltagsfolgen
- Eine Geldstrafe kann im Führungszeugnis stehen, vor allem wenn die Anzahl der Tagessätze über einer gewissen Grenze liegt (i. d. R. ab 90 Tagessätzen).
- Bei einer Freiheitsstrafe ist die persönliche Freiheit eingeschränkt. Durch einen Eintrag im Zentralregister und mögliche Vorstrafen kann sich die berufliche und soziale Perspektive stark verändern.
Geldstrafe vs. Freiheitsstrafe

[fs-toc-h2]6. FAQ: Wichtige Fragen und Antworten rund um Geld- und Freiheitsstrafe
Wann wird eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe verhängt?
Das kommt auf die Schwere der Tat an. Bei geringfügigen Vergehen, erstmaliger Straffälligkeit und guter Sozialprognose ist eine Geldstrafe wahrscheinlicher. Liegen jedoch schwere Vorstrafen oder ein hohes Strafmaß zugrunde, wird tendenziell eher eine Freiheitsstrafe verhängt.
Wie wird die Höhe der Geldstrafe berechnet?
Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Ein Tagessatz entspricht ungefähr Ihrem Tages-Nettoeinkommen. So soll gewährleistet werden, dass die Strafe für alle Betroffenen – unabhängig vom Einkommen – eine gewisse gleichartige Belastung darstellt.
Was passiert bei Nichtzahlung der Geldstrafe?
Zunächst mahnt die Staatsanwaltschaft die offene Forderung an. Bleibt die Zahlung aus, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden, bei der jeder Tagessatz einem Tag Haft entspricht. Oft werden vorher Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit angeboten.
Kann man eine Geldstrafe in Raten zahlen?
Ja, dies ist häufig möglich, wenn Sie Zahlungsunfähigkeit nachweisen können und die Behörde davon überzeugt sind, dass Sie zumindest in Teilbeträgen zahlen können. Hierfür sollten Sie frühzeitig einen Antrag stellen und Ihre finanzielle Lage offenlegen.
Wann ist eine Freiheitsstrafe unumgänglich?
Wenn das Gericht davon ausgeht, dass eine Geldstrafe nicht ausreicht, um die Tat zu sühnen oder Sie von weiteren Taten abzuhalten. Bei schweren Delikten (z. B. Raub, schwerer Betrug) oder hartnäckigen Wiederholungstätern gilt eine Freiheitsstrafe oft als einzige angemessene Sanktion.
[fs-toc-h2]Fazit
Ob Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – die Wahl der Sanktion hängt sowohl von der Schwere der Tat als auch von Ihren persönlichen Umständen ab. Während eine Geldstrafe viele Vorteile bietet (keine Haft, weniger Reputationsverlust), kann sie bei Nichtzahlung rasch in einer Ersatzfreiheitsstrafe münden. Freiheitsstrafen treffen Betroffene zwar härter, doch bieten sie wiederum andere Möglichkeiten, wie etwa eine Bewährung, sofern die Strafe nicht zu hoch ausfällt und eine günstige Sozialprognose vorliegt.
Wer mit Zahlungsproblemen konfrontiert ist, sollte nicht abwarten, bis die Vollstreckungsbehörde den nächsten Schritt geht. Oft lassen sich mit Offenheit und Kooperationsbereitschaft Lösungen wie Ratenzahlung oder Umwandlung in gemeinnützige Arbeit finden. So vermeiden Sie unnötige Hafttage, die sowohl privat als auch beruflich schwerwiegende Konsequenzen haben können.
Nutzen Sie bei Unsicherheiten frühzeitig die Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Schuldnerberatung. So erhöhen Sie Ihre Chancen, einen gangbaren Weg zu finden – und das Strafverfahren ohne unnötige Härten zu durchlaufen.
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Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.