Kindesunterhalt berechnen: Methoden,Beispiele und hilfreiche Tipps
Wichtige Hinweise zur Berechnung von Kindesunterhalt, praktische Tipps und Rechenbeispiele
Der Kindesunterhalt spielt im Familienrecht eine zentrale Rolle. Er ist Teil der elterlichen Unterhaltspflicht und sorgt dafür, dass Kinder nach einer Trennung oder Scheidung finanziell abgesichert sind. Viele Eltern sind jedoch unsicher, wie sie den Kindesunterhalt berechnen und was sie bei der Zahlung beachten müssen. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Kindesunterhalt nach dem Unterhaltsrecht berechnet wird, was die Düsseldorfer Tabelle bedeutet und gibt Handlungsempfehlungen, wenn der Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt.

[fs-toc-h2]1. Was ist Kindesunterhalt?
Kindesunterhalt bezeichnet die finanzielle Fürsorge, die Eltern für ihre minderjährigen (und teils auch volljährigen) Kinder leisten müssen, damit diese ihren Lebensbedarf decken können. In Deutschland gilt der Grundsatz, dass jeder Elternteil seine elterliche Unterhaltspflicht erfüllt.
Der betreuende Elternteil: Trägt in der Regel durch Naturalunterhalt (Wohnraum, Essen, Kleidung, Betreuung) zum Kindesunterhalt bei.
Der barunterhaltspflichtige Elternteil: Zahlt den finanziellen Unterhalt an das Kind bzw. den betreuenden Elternteil.
Kindesunterhalt ist also eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung, die nicht willkürlich gekürzt oder ausgesetzt werden kann. Er ist von dem Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, regelmäßig zu zahlen. Abgrenzen muss man den Kindesunterhalt vom Elternunterhalt: Letzterer greift, wenn Kinder gegenüber bedürftigen Eltern unterhaltspflichtig sind.
Wichtig: Der Kindesunterhalt soll den Lebensbedarf des Kindes sicherstellen. Dazu zählen Unterkunft, Ernährung, Schulbedarf und weitere Kosten, die im Alltag anfallen können. Auch bei geteiltem Sorgerecht bleibt die Unterhaltspflicht grundsätzlich bestehen, wobei je nach Betreuungsanteil unterschiedliche Regelungen greifen können.
[fs-toc-h2]2. Kindesunterhalt berechnen: So geht’s
Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in Deutschland überwiegend anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle dient als Richtlinie und wird von den Gerichten sowie vom Jugendamt verwendet, um den konkreten Unterhaltsbeitrag festzulegen.
Die Düsseldorfer Tabelle
Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine jährlich aktualisierte Übersicht, die das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils in Einkommensgruppen einteilt. Je nach Alter des Kindes wird dann ein Unterhaltsbeitrag ausgewiesen. Die Tabelle berücksichtigt auch den sogenannten Selbstbehalt, der das Existenzminimum des barunterhaltspflichtigen Elternteils schützt.
Die Düsseldorfer Tabelle 2024 wird voraussichtlich erneut angepasst, um geänderte Lebenshaltungs- und Einkommenssituationen abzubilden. So kann es jährlich zu höheren Unterhaltsbeträgen kommen. Aktuelle Informationen stellt das Jugendamt oder das zuständige Oberlandesgericht zur Verfügung. Die Tabelle selbst ist jedoch nur eine Richtlinie. In Einzelfällen, beispielsweise bei sehr hohem Einkommen oder speziellen Betreuungsmodellen, können auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Einkommen, Altersstufen und Bedarfskontrollbetrag
Für die Ermittlung des konkreten Kindesunterhalts ist zunächst das Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils relevant. Davon abgezogen werden beruflich bedingte Aufwendungen, zum Beispiel Fahrtkosten, sowie eventuell weitere Kosten, die das anrechenbare Einkommen reduzieren. Anschließend erfolgt die Zuordnung zu einer Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle.
Die Altersstufen in der Tabelle gliedern sich meist in 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und ab 18 Jahre. In jeder Altersstufe wird ein monatlicher Unterhaltsbedarf ausgewiesen, der dann gegebenenfalls noch um das hälftige Kindergeld reduziert wird. Das Kindergeld soll beiden Elternteilen anteilig zugutekommen und mindert somit in der Praxis den Zahlbetrag.
Vergleichstabelle: Kindesunterhalt in verschiedenen Einkommensgruppen

Nehmen wir an, der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Das Kind ist 10 Jahre alt. Angenommen, die Düsseldorfer Tabelle weist für diese Einkommensgruppe einen Bedarf von 495 Euro pro Monat aus. Das Kindergeld beträgt aktuell 250 Euro, von dem in der Regel die Hälfte (125 Euro) von diesem Bedarf abgezogen wird. So ergibt sich ein Zahlbetrag von 370 Euro (495 Euro – 125 Euro = 370 Euro).
Selbstbehalt und Grenzen
Der sogenannte Selbstbehalt beim Kindesunterhalt 2024 gibt vor, welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss, damit er seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wer ein sehr geringes Einkommen hat oder arbeitslos ist, muss daher nicht zwangsläufig den vollen Tabellenbetrag zahlen. Dennoch bleibt in den meisten Fällen eine Unterhaltspflicht bestehen, wenn das Einkommen den notwendigen Selbstbehalt übersteigt.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Einkommenssituation und die aktuell gültige Düsseldorfer Tabelle. Mit steigender Berufserfahrung oder Lohnerhöhung kann sich auch der Unterhaltsbetrag erhöhen.
[fs-toc-h2]3. Wem steht Kindesunterhalt zu?
Kindesunterhalt steht grundsätzlich dem minderjährigen Kind zu. Bei Volljährigen kann die Unterhaltspflicht fortbestehen, etwa wenn das Kind sich noch in Schulausbildung oder Studium befindet und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Der Anspruch kann entweder direkt vom Kind selbst oder, bei minderjährigen Kindern, vom betreuenden Elternteil geltend gemacht werden.
Darüber hinaus kann in Einzelfällen der Betreuungsanteil eine Rolle spielen, etwa beim Wechselmodell (wenn beide Elternteile das Kind annähernd gleich betreuen). In solchen Fällen können sich die wechselseitigen Unterhaltspflichten rechnerisch ausgleichen oder anpassen.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob das Kind noch Anspruch auf Unterhalt hat, wenden Sie sich an das Jugendamt oder lassen Sie den konkreten Anspruch durch einen Anwalt für Familienrecht prüfen.
Wenn der Ex-Partner keinen Kindesunterhalt zahlt oder nur unregelmäßig zahlt, können Alleinerziehende einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Der Staat tritt in Vorleistung und fordert den Unterhalt später vom säumigen Elternteil zurück. Um den Vorschuss zu erhalten, muss das Kind seinen Wohnsitz in Deutschland haben, beim betreuenden Elternteil leben und darf keine oder zu geringe Unterhaltszahlungen erhalten. Die Auszahlung ist allerdings begrenzt (bis zum 18. Geburtstag des Kindes), und es gelten bestimmte Einkommensgrenzen für ältere Kinder.
Unterhaltsvorschuss beantragen
Wie schon erwähnt, bietet das Jugendamt die Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses. So wird vermieden, dass das Kind finanziell benachteiligt wird.
Unterhalt einklagen
Sollte der Ex-Partner weiter hartnäckig verweigern, können Sie den Kindesunterhalt einklagen. Ein Anwalt für Kindesunterhalt oder für Familienrecht kann Sie hierzu beraten und unterstützen. Hat der Ex-Partner ein regelmäßiges Einkommen oder Vermögen, lässt sich der Unterhalt im Erfolgsfall sogar pfänden.
Tipp: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Nachrichtenverläufe, Briefe, Kontoauszüge) auf, um Beweise für ausstehende Zahlungen zu sichern.
[fs-toc-h2]4. FAQ zum Kindesunterhalt 2024
Was ist Kindesunterhalt und warum muss ich ihn zahlen?
Kindesunterhalt ist der finanzielle Beitrag, den Eltern leisten müssen, damit ihr Kind seinen Lebensbedarf decken kann. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus dem Unterhaltsrecht und dient der Sicherung des Kindeswohls.
Wie berechnet man den Kindesunterhalt?
In der Regel erfolgt die Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle, basierend auf dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.
Ab wann muss ich Kindesunterhalt zahlen?
Die Unterhaltspflicht beginnt, wenn Eltern getrennt leben und ein Elternteil das Kind hauptsächlich betreut. Bei neugeborenen Kindern besteht die Zahlungspflicht in der Regel ab Geburt, sofern die Eltern nicht zusammenleben.
Wie lange muss man Kindesunterhalt zahlen?
Grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Bei Volljährigen kann der Anspruch fortbestehen, wenn diese sich in Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium befinden und noch keinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.
Muss ich Kindesunterhalt zahlen, wenn ich arbeitslos bin?
Auch Arbeitslose sind nicht automatisch von der Unterhaltspflicht befreit. Solange das Einkommen oberhalb des Selbstbehalts liegt, muss grundsätzlich Unterhalt gezahlt werden.
Wie funktioniert der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur teilweise zahlt. Später fordert das Amt diese Beträge vom säumigen Elternteil zurück.
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt 2024?
Der Selbstbehalt kann sich jährlich ändern und wird regelmäßig durch Richtlinien des Oberlandesgerichts angepasst. Informationen hierzu finden sich in der Düsseldorfer Tabelle 2024 oder direkt beim Jugendamt.
Was kann ich bei geteiltem Sorgerecht tun?
Bei geteiltem Sorgerecht kommt es auf die tatsächliche Betreuungsaufteilung an. Wenn die Betreuung weitgehend gleich geteilt ist, spricht man häufig vom Wechselmodell. In diesem Modell werden Unterhaltszahlungen individuell berechnet.
[fs-toc-h2]Zusammenfassung und Fazit zur Berechnung von Kindesunterhalt
Kindesunterhalt stellt eine der wichtigsten finanziellen Stützen für Kinder getrennter Eltern dar. Die regelmäßige Zahlung dient nicht nur der Bestreitung des Lebensunterhalts, sondern auch der Absicherung einer konstanten Lebensqualität. Die Berechnung erfolgt in den meisten Fällen mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle, die das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes berücksichtigt.
Auch in Situationen, in denen ein Elternteil nicht zahlt, müssen Sie als betreuender Elternteil nicht verzweifeln. Das Jugendamt bietet mit dem Unterhaltsvorschuss eine wirksame Überbrückung und steht zudem beratend zur Seite. Wenn Sie in einem komplexen Fall feststecken, kann es ratsam sein, einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen nicht nur bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen helfen, sondern auch bei Fragen zum Sorgerecht und bei Streitigkeiten über die genauen Betreuungsanteile beraten.
Tipp: Nutzen Sie auch offizielle Rechner vom Jugendamt oder Online-Portale, um Ihren individuellen Kindesunterhalt schnell zu ermitteln. Diese Tools bieten eine erste Orientierung, ersetzen aber keine fundierte Beratung bei komplizierten Unterhaltsfällen.
Kostenfreie Ersteinschätzung sichern
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation. Ob Privatperson, Unternehmer oder Betroffener – wir beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen klare Optionen für Ihr weiteres Vorgehen auf.

Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Rechtstipps und Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Regelungen und gerichtliche Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern können. Aus diesem Grund können die Inhalte möglicherweise nicht in jedem Fall den aktuellen rechtlichen Stand widerspiegeln. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.