Strafbefehl erhalten? Ablauf, Einspruch, Fristen und Folgen im Überblick
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben
Ein Strafbefehl kommt für viele Betroffene überraschend. Ohne Gerichtsverhandlung wird eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt – und das schriftlich per Post. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Strafbefehl ist, wie das Strafbefehlsverfahren abläuft, welche Fristen gelten und wie Sie effektiv Einspruch einlegen können. Ziel ist es, Ihnen fundiertes Wissen, praxisnahe Hinweise und eine rechtssichere Orientierung zu bieten.

[fs-toc-h2]1. Was ist ein Strafbefehl und wie funktioniert das Strafbefehlsverfahren?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die im Strafrecht bei leichteren Delikten ohne Hauptverhandlung ergehen kann. Beantragt wird er von der Staatsanwaltschaft, erlassen wird er durch das zuständige Amtsgericht. Das Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen und die Justiz zu entlasten, insbesondere bei Straftaten, bei denen die Beweislage als ausreichend gilt und eine mündliche Hauptverhandlung nicht zwingend erforderlich erscheint.
Typische Anwendungsfälle eines Strafbefehls
Ein Strafbefehl kommt in der Praxis bei einer Vielzahl von Delikten zur Anwendung. Dazu zählen insbesondere:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wenn jemand ohne gültige Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt.
- Diebstahl oder Unterschlagung in geringem Umfang: Beispielsweise Ladendiebstähle oder das Behalten gefundener Gegenstände.
- Trunkenheit im Verkehr: Bei Alkoholfahrten ohne Personenschäden, wenn die Beweislage eindeutig ist.
- Betrug oder Urkundenfälschung: Etwa bei geringfügigem Leistungsbetrug oder gefälschten Dokumenten im Alltag.
[fs-toc-h2]2. Ablauf des Strafbefehlsverfahrens
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren im Strafrecht, das ohne mündliche Hauptverhandlung durchgeführt wird. Es richtet sich insbesondere an Fälle mit klarer Beweislage und geringem bis mittlerem Strafmaß. Der gesamte Ablauf erfolgt größtenteils schriftlich und beginnt mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Strafverfolgungsbehörden.
- Ermittlungsverfahren: Die Polizei ermittelt den Sachverhalt und übergibt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft, ob der Tatverdacht hinreichend ist.
- Antrag auf Strafbefehl: Hält die Staatsanwaltschaft die Beweise für ausreichend, beantragt sie beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls.
- Erlass durch Gericht: Das Gericht prüft den Antrag und erlässt – bei Zustimmung – den Strafbefehl. Eine Hauptverhandlung findet in diesem Stadium nicht statt.
- Zustellung: Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten per förmlicher Zustellung übersandt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist für den Einspruch zu laufen.
- Frist für Einspruch: Der Beschuldigte hat ab Zustellung genau zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.
[fs-toc-h2]3. Welche Strafen kann ein Strafbefehl enthalten?
Ein Strafbefehl kann verschiedene Sanktionen beinhalten, abhängig vom Vorwurf und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten:
- Geldstrafe: Die häufigste Sanktion, bemessen in Tagessätzen. Deren Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten.
- Fahrverbot: Häufig bei Verkehrsdelikten. Es kann ein befristetes Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.
- Entziehung der Fahrerlaubnis: In schwereren Fällen, z. B. bei wiederholten Verstößen.
- Freiheitsstrafe auf Bewährung: Maximal bis zu einem Jahr. Diese Form ist seltener, wird aber etwa bei einschlägiger Vorstrafe angewandt.
Hinweis: Der Strafbefehl hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil, sobald er rechtskräftig wird. Es besteht dann kein Unterschied mehr zu einer Verurteilung durch das Gericht.
[fs-toc-h2]4. Wichtige Fristen beim Strafbefehl: Wann ist Eile geboten?
Die zentrale Frist im Strafbefehlsverfahren ist die zweiwöchige Einspruchsfrist gemäß § 410 Strafprozessordnung. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Strafbefehl zugestellt wurde – unabhängig davon, ob Sie ihn tatsächlich gelesen haben.
Beispiel: Wird Ihnen der Strafbefehl am 3. März zugestellt, endet die Frist für den Einspruch regulär am 17. März. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
Hinweis: Ein verspäteter Einspruch ist nur in Ausnahmefällen zulässig – etwa wenn Sie nachweislich keine Kenntnis von der Zustellung hatten. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Dieser muss begründet und innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.
[fs-toc-h2]5. Wie kann man Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen?
Ein Einspruch kann formlos erfolgen, muss aber schriftlich beim zuständigen Gericht eingehen oder dort mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Der Einspruch ist nicht begründungspflichtig, eine spätere Ergänzung ist möglich und in vielen Fällen sinnvoll.
- Frist beachten: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung beim Gericht eingegangen sein.
- Nachweis sicherstellen: Idealerweise sollte der Einspruch per Einschreiben mit Rückschein versendet oder persönlich gegen Empfangsbestätigung eingereicht werden.
- Klare Formulierung: Es genügt eine kurze Erklärung wie: "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xyz] ein."
- Begründung: Eine Begründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber im Verlauf des Verfahrens hilfreich sein, insbesondere wenn eine Einstellung angestrebt wird. (optional)
[fs-toc-h2]6. Was passiert nach dem Einspruch?
Nach Eingang des Einspruchs hebt das Gericht den Strafbefehl nicht automatisch auf. Stattdessen wird ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung anberaumt. Dort wird der Fall öffentlich vor einem Strafrichter verhandelt.
Der Beschuldigte hat in der Verhandlung die Möglichkeit:
- sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen,
- Beweise zu präsentieren,
- Zeugen zu benennen,
- und eine eigene Darstellung des Sachverhalts vorzubringen.
Hinweis: Das Gericht ist nicht an die im Strafbefehl vorgesehene Strafe gebunden. Es kann im Rahmen der Verhandlung auch eine strengere Strafe verhängen ("reformatio in peius"), insbesondere wenn neue belastende Tatsachen bekannt werden.
[fs-toc-h2]7. Typische Fehler beim Umgang mit dem Strafbefehl
Viele Betroffene unterschätzen die Bedeutung des Strafbefehls und begehen deshalb schwerwiegende Fehler. Dazu zählen insbesondere:
- Ignorieren des Strafbefehls: Wer den Strafbefehl nicht ernst nimmt, riskiert eine rechtskräftige Verurteilung.
- Versäumen der Einspruchsfrist: Diese kann nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden.
- Unüberlegter Einspruch: Ein Einspruch ohne rechtliche Beratung oder Strategie kann negative Folgen haben.
- Verzicht auf anwaltliche Beratung: Viele rechtliche Aspekte werden ohne juristischen Beistand nicht erkannt oder falsch eingeschätzt.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs professionell einschätzen und eine realistische Bewertung der Beweislage vornehmen. Bereits im Vorfeld der Verhandlung können durch rechtlich fundierte Argumentation günstige Verfahrenslösungen wie Einstellungen oder Strafmilderungen erzielt werden. In vielen Fällen ist anwaltliche Unterstützung entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
[fs-toc-h2]8. Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl?
Ein Einspruch sollte stets gut überlegt sein. Lohnenswert ist er insbesondere, wenn:
- die Tat nicht begangen wurde oder Zweifel an der Beweislage bestehen,
- die Strafe als überhöht oder ungerecht empfunden wird,
- mildernde Umstände nicht berücksichtigt wurden (z. B. Geständnis, Reue, keine Vorstrafen),
- besondere persönliche Folgen drohen (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, Eintrag im Führungszeugnis).
Beispiel: Ihnen wird ein Ladendiebstahl vorgeworfen. Die einzige Belastungszeugin hat den Sachverhalt aber nicht eindeutig beobachtet, und Sie wurden nicht mit der Ware verlassen. In diesem Fall lohnt es sich, die Sachlage in der Hauptverhandlung zu klären.
[fs-toc-h2]9. Welche Folgen hat ein rechtskräftiger Strafbefehl?
Wird kein Einspruch eingelegt, tritt der Strafbefehl in Rechtskraft. Die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe wird dann vollstreckt. Das hat mehrere Konsequenzen:
- Eintrag im Bundeszentralregister: Dies kann zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen, abhängig von der Höhe der Strafe.
- Pflicht zur Zahlung der Geldstrafe oder Ableisten der Strafe: Bei Nichtzahlung droht Ersatzfreiheitsstrafe.
- Mögliche Auswirkungen auf das Berufsleben: Gerade bei sensiblen Tätigkeiten kann eine Vorstrafe problematisch sein.
Ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen erscheint in der Regel nicht im einfachen Führungszeugnis. Wird jedoch die Grenze von 90 Tagessätzen überschritten oder liegen weitere Einträge vor, erfolgt ein Eintrag, der insbesondere für Bewerbungen im öffentlichen Dienst oder bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten von Bedeutung sein kann.
[fs-toc-h2]10. Strafbefehl oder Anklage? Der Unterschied auf einen Blick

[fs-toc-h2]11. Kosten und Risiken eines Einspruchs
Ein Einspruch kann im Erfolgsfall zur Einstellung oder einem Freispruch führen. Es bestehen jedoch auch Risiken, die nicht unterschätzt werden sollten. Bei einer späteren Verurteilung kann das Gericht z.B. zu einer strengeren Strafe gelangen als im ursprünglichen Strafbefehl vorgesehen, oder der Beschuldigte trägt im Falle einer Verurteilung die Verfahrenskosten, zu denen unter anderem folgende Posten gehören können:
- Gebühren für den Rechtsanwalt (z. B. Beratung, Schriftsätze, Verteidigung im Termin)
- Gerichtskosten (z. B. Sitzungsgebühren, Protokollkosten)
- Kosten für Gutachten, Sachverständige oder Zeugengelder
Angenommen, ein Beschuldigter legt Einspruch gegen einen Strafbefehl über 40 Tagessätze à 30 Euro (insgesamt 1.200 Euro) ein. Das Verfahren endet mit einer Hauptverhandlung, in der der Angeklagte zu 50 Tagessätzen verurteilt wird.
Kostenübersicht:
- Erhöhte Geldstrafe: 50 x 30 Euro = 1.500 Euro
- Rechtsanwaltskosten: ca. 900 Euro (abhängig vom Umfang der Tätigkeit)
- Gerichtskosten: ca. 300 Euro
- Auslagen (z. B. Zeugengelder, Kopien, Zustellungen): ca. 100 Euro
Gesamtkosten: rund 2.800 Euro (statt ursprünglich 1.200 Euro bei Annahme des Strafbefehls)
Hinweis: Viele Rechtsschutzversicherungen decken die Verteidigungskosten in Strafsachen nicht ab, insbesondere bei vorsätzlichen Taten. Eine vorherige Prüfung des Versicherungsschutzes ist daher unbedingt zu empfehlen.
[fs-toc-h2]12. Fazit: Was tun bei Strafbefehl?
Ein Strafbefehl sollte keinesfalls ignoriert werden. Die schnelle Reaktion ist entscheidend. Wer sich ungerecht behandelt fühlt oder Zweifel an der Vorwerfbarkeit hat, sollte unbedingt Einspruch einlegen. Dabei kann anwaltlicher Beistand helfen, die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und unnötige Risiken zu vermeiden.
- Datum der Zustellung notieren
- Frist berechnen (14 Tage)
- Strafbefehl vollständig lesen und verstehen
- Ruhe bewahren und Sachverhalt prüfen
- Bei Zweifeln: Rechtsanwalt konsultieren
- Einspruch schriftlich oder beim Amtsgericht einlegen
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