Vaterschaftsfeststellungsklage – Ein Leitfaden vom Zweifel zur Gewissheit
Wie funktioniert die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft?
Die Frage nach der biologischen Vaterschaft eines Kindes kann tiefgreifende emotionale und rechtliche Implikationen haben. Wenn die Vaterschaft eines Kindes umstritten oder unklar ist, bietet das deutsche Rechtssystem die Möglichkeit, durch eine Vaterschaftsfeststellungsklage Klarheit zu schaffen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie diesen Weg beschreiten können, von den ersten Schritten bis zur gerichtlichen Klärung mithilfe eines DNA-Tests. Dieser Prozess sichert nicht nur rechtliche Rechte und Pflichten, sondern auch emotionale Gewissheit für alle Beteiligten.

Die Vaterschaft ist im Zivilrecht die rechtliche Zuordnung eines Mannes zu einem Kind als dessen Vater. Nach §1592 BGB ist Vater eines Kindes derjenige,
- der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkennt,
- dessen Vaterschaft gerichtlich durch ein Abstammungsgutachten festgestellt wurde.
[fs-toc-h2]1. Vaterschaftsfeststellungsklage – Was genau ist das?
Eine Vaterschaftsfeststellungsklage ist ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft für ein Kind. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Vaterschaftsklagen. 1. Die Abstammungsklage, 2. die Vaterschaftsanfechtungsklage und 3. die Vaterschaftsfeststellungsklage.
1. Abstammungsklage
Eine Abstammungsklage ist erforderlich, wenn eine oder beide Parteien (Mutter oder Vater) sich weigert, freiwillig eine Abstammungsuntersuchung durchführen zu lassen. Das Ziel dieses Verfahrens ist es, die biologische Abstammung eines Kindes zu klären und eine Zuordnung zu seinen rechtlichen Eltern vorzunehmen oder aufzuheben.
2. Vaterschaftsanfechtungsklage
Eine Vaterschaftsanfechtungsklage wird meistens von einem Mann (i. d. R. dem rechtlichen Vater) erhoben, der seine biologische Vaterschaft für ein ihm rechtlich zugeordnetes Kind anzweifelt und daher die Vaterschaft anfechten möchte. Aber auch die Mutter des Kindes kann eine solche Klage einreichen, um die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten.
3. Vaterschaftsfeststellungsklage
Zu einer Vaterschaftsfeststellungsklage kommt es basierend auf §1600d BGB i. d. R. dann, wenn der potenzielle biologische Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht anerkennt oder sich weigert, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. In diesem Fall kann die Mutter oder das Kind selbst Klage einreichen, um die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen. Die Vaterschaftsfeststellungsklage dient dazu, die Identität des biologischen Vaters zu klären und ihn als solchen dem Kind rechtlich zuzuordnen.
[fs-toc-h2]2. Wann kommt es zu einer Vaterschaftsfeststellungsklage?
Gründe für eine Vaterschaftsfeststellungsklage
Zur Vaterschaftsfeststellungsklage kommt es, wenn eine Mutter, der vermutliche biologische Vater oder das betreffende Kind selbst die biologische Abstammung vom Vater nachweisen möchten. Das kann vor allem aus zwei Gründen relevant werden:
1. Unterhaltsansprüche geltend machen
Der vermutete biologische Vater weigert sich, seine Vaterschaft freiwillig feststellen zu lassen, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Kläger ist hier i. d. R. die Mutter.
2. Umgangsrecht einfordern
Die Mutter des Kindes weigert sich, eine mögliche biologische Vaterschaft überprüfen zulassen, um dem Vater das Umgangsrecht zu verweigern. Kläger ist hier i. d. R. der Vater.
[fs-toc-h2]3. Voraussetzungen für eine Vaterschaftsfeststellungsklage
Für eine Vaterschaftsfeststellungklage muss im Voraus einerseits sichergestellt sein, dass das betreffende Kind keinen rechtlichen Vater hat. Wenn es diesen bereits gibt, muss dessen rechtliche Vaterschaft zunächst im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage (s.o.) aufgehoben werden. Andererseits muss vom Kläger per Unterschrift bestätigt werden, dass es Bemühungen gab, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, aber keine Einigung erzielt werden konnte. Eine Klage zur Vaterschaftsfeststellung ist ein Antragsverfahren beim Familiengericht. Im Gegensatz zu den meisten Familienstreitsachen herrscht in diesem Verfahren jedoch kein Anwaltszwang. Sie können die Klage daher prinzipiell ohne juristische Hilfe selbstständig einreichen. Dennoch kann es sinnvoll sein sich in einer solch wichtigen Angelegenheit anwaltlich vertreten zu lassen, insbesondere wenn die Gegenseite dies auch tut.
[fs-toc-h2]4. Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen – welche Schritte stehen an?
Eine Vaterschaftsfeststellungsklage dient dazu, gerichtlich festzustellen, wer der biologische Vater eines Kindes ist, wenn dieser entweder unbekannt ist oder seine Vaterschaft bestreitet. Der Ablauf einer solchen Klage folgt bestimmten rechtlichen Verfahren, die im Folgenden beschrieben sind:
- Antrag stellen: Um eine Vaterschaftsfeststellungsklage einzureichen, muss man einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Wichtige Informationen dafür sind personenbezogene Daten des potentiellen Vaters, der Kindsmutter und des Kindes.
- Begründung formulieren: Zusätzlich zum Antrag auf Vaterschaftsfeststellungsklage muss eine Begründung für diesen formuliert werden, d.h. der Antragsteller muss erklären, dass der potenzielle Vater im Empfängniszeitraum mit der Mutter Geschlechtsverkehr hatte. Als Empfängniszeitraum gilt nach §1600d BGB die Zeit vom 300. bis zum 181. Tag vor der Geburt des betreffenden Kindes.
- Klage einreichen: Die Klage zur Vaterschaftsfeststellung wird beim zuständigen Gericht, i. d. R. dem Familiengericht, eingereicht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, wird durch §122 Familienverfahrensgesetz festgelegt. Meistens ist dies das Gericht am Aufenthaltsort der Mutter und des Kindes. Wenn das Kind nicht bei der Mutter lebt, ist das Gericht am Aufenthaltsort des Kindes zuständig. Ist der Aufenthaltsort des Kindes nicht bekannt, liegt die Zuständigkeit beim Gericht am Aufenthaltsort des Antragstellers. Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden.
- Mündlicher Gerichtstermin: Nach Eingang der Vaterschaftsfeststellungsklage, kommt es zur gerichtlichen Anhörung der beteiligten Parteien, bei der Fragen zu den relevanten Umständen der Zeugung und der Verweigerung der Vaterschaft gestellt werden. Beide Parteien können dabei aus ihrer Perspektive schildern, wieso eine Vaterschaft des Beklagten bzw. Klägers vorliegt bzw. nicht vorliegt. Auch Zeugen können ggf. geladen werden, um die Sichtweise der jeweiligen Partei zu be- oder entkräftigen.
- Abstammungsgutachten: Das Gericht fordert in der Regel den DNA-Test an, um die biologische Vaterschaft festzustellen. Per Blut- oder Speichelprobe wird dabei die DNA des Kindes mit der des vermuteten biologischen Vaters verglichen, um die biologische Vaterschaft aufzuklären. Das zuständige Labor hält die Ergebnisse in einem Abstammungsgutachten fest. Wenn der mutmaßliche Vater sich weigert, den Test zu machen, kann das Gericht den DNA-Test anordnen, wobei dies unter bestimmten Umständen auch zwangsweise erfolgen kann. Bei gerichtlicher Anordnung ist der Vaterschaftstest auch gegen Willen der Kindesmutter möglich.
- Urteil des Gerichts und Rechtsfolgen: Abhängig vom Ergebnis des Abstammungsgutachten fällt das zuständige Familiengericht ein Urteil darüber, ob die biologische Vaterschaft rechtlich erwiesen ist. Ist der betreffende Mann laut Abstammungsgutachten der biologische Vater des Kindes, zieht dies Rechtsfolgen nach sich. Der Vater hat in diesem Fall:
- Unterhaltspflicht (d.h. Kindesunterhalt und ggf. Betreuungsunterhalt),
- Umgangsrecht,
- Zeugnisverweigerungsrecht bzgl. des Kindes und
- Recht der Mitversicherung des Kindes in seiner Krankenkasse.
Das Kind ist darüber hinaus berechtigt,
- Den Nachnamen des Vaters zu tragen,
- nach Tod des Vaters, Erbschaftsansprüche geltend zu machen und
- nach dem Tod des Vaters Halbwaisenrente zu beziehen.
- Das Kind ist zudem sorgepflichtig gegenüber dem Vater.
Selbst nach dem Ableben des vermuteten biologischen Vaters ist es möglich, eine Vaterschaftsfeststellungsklage zu erheben, vorausgesetzt, es liegt eine DNA-Probe für den Vergleich vor. In speziellen Situationen könnte sogar die Entnahme einer DNA-Probe von Geschwistern erforderlich sein oder, in Ausnahmefällen, die Exhumierung des Verstorbenen angeordnet werden. Vaterschaftsklagen nach dem Tod des mutmaßlichen Vaters können aufgrund erbrechtlicher Auswirkungen oft zu Konflikten mit den Erben führen, was langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben kann. Eine Verjährungsfrist existiert für solche Klagen jedoch nicht.
[fs-toc-h2]6. Was kostet eine Vaterschaftsfeststellungsklage?
Die Kosten eines Verfahrens zur Vaterschaftsfeststellung hängen vom Verfahrenswert ab, der gemäß §47 Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) 2.000€ beträgt. Der gerichtlich angeordnete Vaterschaftstest kann bis zu 1.000€ kosten. Hinzu kommen eventuelle Anwaltskosten. So können am Ende des Gerichtsverfahrens Kosten von insgesamt bis zu 3.000€ und mehr entstehen. Wer die Kosten trägt, entscheidet letztlich das Gericht. In der Regel werden die Kosten auf beide Parteien gleichmäßig verteilt, jedoch hat das Gericht je nach dem Verlauf des Verfahrens die Möglichkeit, die Kosten auch nur einer Partei aufzuerlegen. Minderjährige müssen keine Kosten tragen.
[fs-toc-h2]7. FAQ zur Vaterschaftsfeststellungsklage
Wann ist eine Vaterschaftsfeststellungsklage sinnvoll?
Eine Vaterschaftsfeststellungsklage ist sinnvoll, wenn die Vaterschaft rechtlich nicht anerkannt wurde und der Vater oder das Kind Klärung über die Abstammung benötigen, etwa für Unterhaltsansprüche, Umgangsrecht oder Erbschaftsfragen.
Wer kann eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen?
Das Kind, die Kindesmutter und der potenzielle Vater können alle eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Ist das Kind noch minderjährig, kann ein Beistand des Jugendamtes den Antrag stellvertretend einreichen.
Wie wird die Vaterschaft festgestellt?
Die Vaterschaft wird durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt, oft gestützt auf DNA-Tests, die die biologische Abstammung nachweisen.
Wie lange dauert eine Vaterschaftsfeststellungsklage?
Die Dauer variiert je nach Fall und Gericht, beträgt aber in der Regel mehrere Monate, insbesondere wenn DNA-Tests durchgeführt werden müssen.
Was kostet eine Vaterschaftsfeststellungsklage?
Die Kosten hängen von Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie DNA-Testkosten ab, wobei diese insgesamt i. d. R. oft zwischen 2.000-3.000 Euro liegen.
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