Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung: Rechtliche Grundlagen
Diese Ansprüche am Vermögen bestehen nach der Scheidung
Nach einer Scheidung stellt sich die Frage, wie das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt werden soll. Entscheidend ist dabei der Güterstand, der bei der Eheschließung vereinbart wurde. In Deutschland gilt standardmäßig der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern nicht im Ehevertrag eine andere Regelung festgelegt wurde.
In der Zugewinngemeinschaft wird der Vermögenszuwachs, der während der Ehe erzielt wurde, gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das Vermögen, das ein Partner vor der Ehe besessen hat, sowie Schenkungen und Erbschaften, die ihm während der Ehe zugegangen sind, bleiben jedoch unberührt.
Durch den Zugewinnausgleich wird gewährleistet, dass der Partner mit einem geringeren Zuwachs am Vermögen einen finanziellen Ausgleich erhält.
Diese rechtlichen Grundlagen gibt es für die Vermögensaufteilung: Zugewinngemeinschaft
Der Zugewinnausgleich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und sieht vor, dass die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner ausgeglichen wird. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
- Anfangsvermögen: Das Vermögen jedes Ehepartners zum Zeitpunkt der Eheschließung wird ermittelt. Schenkungen und Erbschaften während der Ehezeit werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet.
- Endvermögen: Das Vermögen jedes Partners am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags wird berechnet.
- Zugewinn: Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ergibt den Zugewinn.
Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner auszahlen. Ziel ist es, wirtschaftliche Ungleichheiten auszugleichen, die sich während der Ehe ergeben haben.
Unterschied zwischen Geld- und Sachwerten bei einer Vermögensaufteilung
Bei der Vermögensaufteilung wird zwischen Geldwerten (z. B. Bankguthaben, Aktien) und Sachwerten (z. B. Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck) unterschieden. Beide Kategorien werden in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen, allerdings können Sachwerte zu praktischen Herausforderungen führen:
- Geldwerte: Diese lassen sich einfacher aufteilen, da sie direkt in Geld umgewandelt werden können.
- Sachwerte: Hier müssen die Parteien entscheiden, ob eine Teilung, ein Verkauf oder eine Zuweisung an einen Ehepartner erfolgt. Der Marktwert der Sachwerte wird häufig durch Gutachten ermittelt.
Besonders bei Immobilien kann es zu Konflikten kommen, da diese oft hohe Werte repräsentieren und nicht ohne Weiteres geteilt werden können.
In solchen Fällen macht es Sinn, sich von einem Anwalt professionell zu den eigenen Möglichkeiten und Rechten beraten zu lassen.
Prozess der Vermögenserfassung
Um das Vermögen gerecht aufzuteilen, ist eine detaillierte Erfassung erforderlich. Der Prozess umfasst folgende Schritte:
- Bestandsaufnahme: Beide Ehepartner legen eine vollständige Liste ihrer Vermögenswerte vor. Dazu gehören Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Wertgegenstände und Schulden.
- Bewertung: Der aktuelle Marktwert aller Vermögenswerte wird ermittelt. Hierbei können Experten wie Gutachter oder Steuerberater hinzugezogen werden.
- Dokumentation: Sämtliche Unterlagen wie Kontoauszüge, Grundbuchauszüge und Kaufverträge werden gesammelt, um die Angaben zu belegen.
- Klärung von Streitpunkten: Differenzen bei der Bewertung oder dem Besitz von Vermögenswerten werden durch Verhandlungen oder gerichtliche Entscheidungen geklärt.
Methoden und Techniken der Vermögensverteilung
Für die Vermögensverteilung gibt es verschiedene Ansätze:
- Einvernehmliche Aufteilung: Die Ehepartner einigen sich selbstständig auf eine faire Verteilung des Vermögens. Diese Methode ist kostengünstig und weniger zeitaufwendig.
- Verkauf und Aufteilung des Erlöses: Wenn eine Einigung nicht möglich ist, können Vermögenswerte wie Immobilien verkauft und der Erlös aufgeteilt werden.
- Zuweisung durch das Gericht: Das Familiengericht kann entscheiden, welchem Partner bestimmte Vermögenswerte zugesprochen werden.
- Ausgleichszahlung: Einer der Ehepartner erhält das Vermögen, während der andere eine Ausgleichszahlung erhält, um die Differenz auszugleichen.
Die Wahl der Methode hängt von der Komplexität der Vermögenssituation und der Kooperationsbereitschaft der Parteien ab.
Beispielrechnungen zur Vermögensaufteilung bei Scheidung
Zur Veranschaulichung der Vermögensaufteilung werden hier zwei fiktive Beispielrechnungen dargestellt:
Beispiel 1: Ehepaar ohne Immobilien
- Anfangsvermögen:
- Ehepartner A: 10.000 €
- Ehepartner B: 5.000 €
- Endvermögen:
- Ehepartner A: 50.000 €
- Ehepartner B: 30.000 €
- Zugewinn:
- Ehepartner A: 40.000 € (50.000 € - 10.000 €)
- Ehepartner B: 25.000 € (30.000 € - 5.000 €)
- Differenz: 15.000 €
- Ausgleichszahlung: Ehepartner A zahlt 7.500 € an Ehepartner B.
Beispiel 2: Ehepaar mit Immobilien
- Anfangsvermögen:
- Ehepartner A: 20.000 €
- Ehepartner B: 10.000 €
- Endvermögen:
- Ehepartner A: 120.000 € (inkl. Immobilienwert von 100.000 €)
- Ehepartner B: 50.000 €
- Zugewinn:
- Ehepartner A: 100.000 € (120.000 € - 20.000 €)
- Ehepartner B: 40.000 € (50.000 € - 10.000 €)
- Differenz: 60.000 €
- Ausgleichszahlung: Ehepartner A zahlt 30.000 € an Ehepartner B oder überträgt einen entsprechenden Immobilienanteil.
Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig eine präzise Vermögensaufstellung und klare Vereinbarungen sind, um Konflikte zu vermeiden.
Ohne genaue Vermögensaufstellung riskieren Sie finanzielle Verluste, unfaire Ausgleichszahlungen oder sogar gerichtliche Sanktionen. Zudem können Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten emotional belastend und kostenintensiv sein.
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